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   VG Aachen, 26.10.2021 - 1 L 572/21   

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https://dejure.org/2021,53523
VG Aachen, 26.10.2021 - 1 L 572/21 (https://dejure.org/2021,53523)
VG Aachen, Entscheidung vom 26.10.2021 - 1 L 572/21 (https://dejure.org/2021,53523)
VG Aachen, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - 1 L 572/21 (https://dejure.org/2021,53523)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 6 B 1125/14

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Aufhebung der Anordnung einer amtsärztlichen

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2021 - 1 L 572/21
    Soweit danach - vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2015 - 6 B 1125/14 -, juris, Rn. 9 - als Beispiel für eine irreversible Dienstunfähigkeit eine Querschnittslähmung genannt wird, liegt eine damit vergleichbare Fallgestaltung hier offenkundig nicht vor.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2015 - 6 B 1125/14 -, a.a.O., Rn. 9 - Diesen Maßgaben entspricht jedoch das im Gerichtsverfahren eingereichte Attest eines Facharztes für Allgemeinmedizin vom 4. Oktober 2021 nicht.

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2021 - 1 L 572/21
    Es kann dahinstehen, ob der einstweilige Rechtsschutzantrag bereits unzulässig ist, weil die streitgegenständliche Untersuchungsanordnung (§ 46 Abs. 7 BBG) im Rahmen der Nachuntersuchung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten - der 1965 geborene Antragsteller wurde mit Bescheid vom 13. Juni 2008 in den Ruhestand versetzt - nicht isoliert anfechtbar ist, vgl. für Untersuchungsanordnungen nach § 44 Abs. 6 BBG zur Feststellung der Dienstunfähigkeit im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens: BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris, Rn. 18, denn der Antrag ist jedenfalls unbegründet.
  • VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung

    Hierzu muss etwa aufgrund des Krankheitsbildes (z.B. unheilbare Erkrankung) die Entscheidung feststehen, dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 13; VG Aachen, B.v. 26.10.2021 - 1 L 572/21 - juris Rn. 11 f., jeweils unter Verweis auf BT-Drs. 16/7076, S. 112; vgl. ferner Plog/Wiedow, BBG, § 46 Rn. 151).
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